Die korrekte Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) ist eine der größten Herausforderungen im Praxisalltag. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Führung einer Arztpraxis. In einer Zeit, in der sich das Gesundheitswesen ständig wandelt und die Anforderungen an die Dokumentation und GoÄ Abrechnung immer komplexer werden, ist es wichtiger denn je, die Grundprinzipien der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) zu beherrschen.
Die Folgenden 10 Regeln dienen als Leitfaden zur Optimierung der Abrechnungsprozesse und zur Minimierung von Fehlern:
1. Leistungen lückenlos und nachvollziehbar dokumentieren
- Jede erbrachte Leistung, einschließlich Anamnese, Befunderhebung, Diagnosestellung, Therapie und Beratung, ist präzise und zeitnah zu dokumentieren.
- Die Dokumentation muss den zeitlichen Ablauf, die Art und den Umfang der Leistung widerspiegeln und für Dritte nachvollziehbar sein.
- Die Dokumentation dient als Beweismittel im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die Aufbewahrungspflichten für medizinische Dokumente sollten beachtet werden.
2. GoÄ Ziffern und Leistungsbeschreibungen kennen
- Die relevanten GoÄ Ziffern und deren Leistungsbeschreibungen sind zu beherrschen, nutzen Sie dazu aktuelle GoÄ Kommentare (Der Kommentar zur GoÄ begründet von Wezel/Liebold oder bei den einzelnen Fachverbänden/ Bundesärztekammer)
- Kennen Sie die Abrechnungsbestimmungen und Ausschlusskriterien.
3. Steigerungsfaktoren sachgerecht anwenden
- Steigerungsfaktoren sind gemäß den Kriterien der GoÄ anzuwenden, ein erhöhter Steigerungsfaktor über den 2,3- fachen Satz bei ärztlichen Leistungen muss schriftlich begründet werden.
- Dokumentation des Mehraufwands- siehe Punkt 1.
4. Analogleistungen korrekt abrechnen
- Für nicht in der GoÄ enthaltene Leistungen sind Analogleistungen gemäß § 6 Abs. 2 GoÄ abzurechnen.
- Die Auswahl einer vergleichbaren GoÄ Ziffer und die Begründung der Analogabrechung sind erforderlich.
5. Auslagen präzise berechnen
- Auslagen gemäß § 10 GoÄ sind einzeln und nachvollziehbar aufzufüllen.
- Berechnen sie nur tatsächlich entstandene Kosten, die Berechnung von Pauschalen ist nicht zulässig.
- Liegt der Betrag einer einzelnen Auslage über 25,56€ ist ein Beleg oder ein sonstiger Nachweis (Eigenbescheinigung) der Rechnung beizulegen.
- Kleinmaterialien (Zellstoff, Mulltupfer, etc.) sind im nicht gesondert berechnungsfähig.
6. Honorarvereinbarungen rechtzeitig und korrekt abschließen
- Honorarvereinbarungen/ Abdingungen müssen schriftlich vor Behandlungsbeginn abgeschlossen werden und sind von beide Vertragspartnern zu unterzeichnen.
- Im Wesentlichen muss die Vereinbarung die zu erbringenden Leistungen, das dazugehörige Honorar und die Zahlungsbedingung enthalten.
7. GoÄ Rechnungen zeitnah und vollständig erstellen
- Rechnungen sollten zeitnah nach der Behandlung gestellt werden, um den Überblick zu behalten.
- Die formellen Anforderungen der GoÄ sind zu beachten – §12 GoÄ- Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Gebührenziffern, etc.
- Ein effizientes Mahnwesen minimiert die Zahlungsausfälle.
8. Fristen und Verjährung im Blick behalten
- Die ärztliche Honorarforderung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Honoraranspruch entstanden ist.
- Für die Praxis bedeutet das: Offene GoÄ Rechnungen sollten nicht aus dem Blick geraten. Ein verlässliches Forderungsmanagement hilft dabei, Fristen zu überwachen und offene Forderungen konsequent zu bearbeiten.
9. Wissen zur GoÄ regelmäßig aktualisieren
- Die GoÄ Abrechnung setzt aktuelles Fachwissen voraus.
- Es ist empfehlenswert an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen, hier können Sie sich mit anderen austauschen und ihr Wissen vertiefen.
- Gerade bei komplexeren Leistungen und besonderen Abrechnungskonstellationen kann es sinnvoll sein, die aktuellen Vorgaben und fachlichen Einschätzungen heranzuziehen.
10. Abrechnungssoftware sinnvoll einsetzen
- Abrechnungssoftware kann die GoÄ Abrechnung unterstützen und dabei helfen, Fehler zu reduzieren. Sie kann beispielsweise bei der Zuordnung und Prüfung von Abrechnungsdaten unterstützen.
- Eine Software ersetzt nicht die fachliche Prüfung. Gerade bei besonderen Abrechnungssituationen, Analogieleistungen oder der Beurteilung von Dokumentation und Steigerungsfaktoren bleibt fachliches Wissen entscheidend.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie Abrechnungssoftware als Unterstützung im Prozess – nicht als Ersatz für die fachliche Kontrolle der Abrechnung.
Was macht eine gute GOÄ-Abrechnung aus?
Eine korrekte Abrechnung nach GOÄ besteht aus mehr als der Auswahl einzelner Gebührenziffern. Dokumentation, Leistungsbeschreibung, Steigerungsfaktor, Auslagen und Rechnungsstellung greifen ineinander.
Besonders wichtig ist deshalb ein durchgängiger Prozess:
Leistung erbringen → vollständig dokumentieren → passende GoÄ Ziffer auswählen → Abrechnung prüfen → Rechnung korrekt erstellen → offene Forderungen verfolgen
Je strukturierter dieser Ablauf in der Praxis organisiert ist, desto leichter lassen sich typische Fehler vermeiden.
Häufige Fehler bei der GoÄ Abrechnung
In der Praxis entstehen Abrechnungsprobleme häufig nicht durch einen einzelnen großen Fehler, sondern durch kleine Lücken im Prozess. Dazu gehören beispielsweise:
- Leistungen sind nicht oder nicht ausreichend dokumentiert.
- Die gewählte GoÄ Ziffer passt nicht zur tatsächlich erbrachten Leistung.
- Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen werden nicht ausreichend berücksichtigt.
- Ein erhöhter Steigerungsfaktor wird nicht ausreichend begründet.
- Analogleistungen werden nicht nachvollziehbar begründet.
- Auslagen werden pauschal oder ohne ausreichenden Nachweis berechnet.
- Honorarvereinbarungen werden nicht rechtzeitig abgeschlossen.
- GoÄ Rechnungen enthalten nicht alle erforderlichen Angaben.
- Offene Rechnungen und Verjährungsfristen werden nicht konsequent verfolgt.
Eine regelmäßige Prüfung des gesamten Abrechnungsprozesses kann helfen, solche Fehler frühzeitig zu erkennen.

Fazit: GOÄ-Abrechnung braucht Struktur
Eine korrekte GoÄ Abrechnung muss nachvollziehbar, vollständig und fachlich sauber sein. Die Grundlage dafür entsteht bereits während der Behandlung: mit einer lückenlosen Dokumentation und der richtigen Zuordnung der erbrachten Leistungen.
Wer die relevanten GoÄ Ziffern kennt, Steigerungsfaktoren und Analogieleistungen sachgerecht einsetzt, Auslagen korrekt berechnet und die formalen Anforderungen an GoÄ Rechnungen berücksichtigt, schafft eine wichtige Grundlage für eine zuverlässige Praxisabrechnung.
Die zehn Regeln bieten dafür eine praktische Orientierung. Entscheidend ist, sie nicht isoliert zu betrachten, sondern als Bestandteile eines durchgängigen Abrechnungsprozesses.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer GoÄ Abrechnung benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Abrechnungsspezialisten zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Abrechnungsprozesse strukturiert, effizient und professionell zu gestalten.



