KBV und GKV Spitzenverband haben sich auf eine neue Versorgungspauschale geeinigt, die ab 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Diese wird halbjährlich vergütet und richtet sich an Patienten mit einer einzelnen chronischen Erkrankung ohne intensiven Betreuungsaufwand, die nur ein Medikament benötigen.
Abrechnung: GOP 03100 ersetzt bisherige Pauschalen
Die neue Versorgungspauschale GOP 03100 wird anstelle folgender Leistungen abgerechnet:
- Versicherungspauschale (03000)
- Chronikerpauschale (03220)
- Zuschlag für Medikationsplan (03222)
Zugelassene Diagnosen
Patienten können mit einer der folgenden Erkrankungen die Pauschale in Anspruch nehmen:
- Schilddrüsenerkrankung (Hypothyreose oder Autoimmunthyreoiditis)
- Fettstoffwechselstörung (Störung des Lipoproteinstoffwechsels oder sonstige Lipidämie)
- Essenzielle (primäre) Hypertonie ohne hypertensive Krise
- Idiopathische Gicht
Voraussetzungen für die Abrechnung
Die GOP 03100 ist nur möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Genau eine verschreibungspflichtige Medikation
- Patientenalter zwischen 18 und 75 Jahren
- Keine weiteren chronischen Erkrankungen
Fallstricke und Besonderheiten
1. Abrechnung ist verpflichtend
Erfüllt ein Patient exakt die Kriterien (eine der vier Diagnosen, ein Medikament, passendes Alter), muss die GOP 03100 abgerechnet werden. Die Versicherten- und Chronikerpauschale sind in diesen Fällen automatisch gesperrt.
2. Das Ausschließlichkeitsprinzip
Sobald eine zweite chronische Erkrankung codiert oder ein weiteres verschreibungspflichtiges Medikament dokumentiert wird, fällt der Patient aus der Regelung. Dann erfolgt die reguläre Abrechnung mit Versicherten- und Chronikerpauschale.
3. Praxiswechsel während eines Quartals nicht möglich
Die GOP 03100 kann pro Quartal nur von einer Praxis abgerechnet werden. Im direkten Folgequartal darf keine andere Praxis diese Pauschale für denselben Patienten abrechnen.
Praxisalltag: Chancen und Herausforderungen
Die neue Regelung kann das Wartezimmer von Patienten entlasten, die regelmäßig nur Rezepte abholen. Allerdings erfordert sie eine hohe Kontrolldichte: Eine zuverlässige Praxissoftware oder entsprechende Dashboards zur Abgleichung von Diagnosen, Medikation und Patientenalter sind notwendig, um Honorarverluste und Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Optimierungen:
- Klare Zwischenüberschriften für bessere Orientierung
- Reduzierte Wiederholungen
- Prägnantere Sätze
- Typografische Fehler korrigiert (Autoimmun-, Idiopathische)
- Bessere Aufzählungslogik
- SEO-freundlichere Struktur mit aussagekräftigen Überschriften



